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Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH
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Winterdienst


Für Winterdiensteinsätze in Freiburg und im Umland sind wir gut gerüstet: Mit Groß- und Kleinräumfahrzeugen und durch manuelle Räumung werden die verkehrswichtigen Bereiche der einzelnen Stadtbezirke im Auftrag der Stadt Freiburg von Eis und Schnee freigehalten.Entsprechend dem Winterdienstplan erfolgt ab 4 Uhr morgens der Einsatz nach folgenden Dringlichkeitsstufen:

I:   Hauptverkehrsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien, Bergstraßen.
II:  Nebenstraßen mit starkem Durchgangsverkehr, viel genutzte Fahrradwege.
III: Reine Wohnstraßen, die nur bei Kenntnisnahme besonderer Gefahrenstellen geräumt werden.

Radwege

Der Winterdienst auf Radwegen der Kategorie I beginnt in allen Bezirken gleichzeitig. Die Radwege der Klassifizierung II werden nachrangig geräumt und gestreut.
Gehwege und Fußgängerüberwege: Fußgängerüberwege, Überwege an Ampeln sowie Fuß- und Radwege auf Brücken werden manuell von ASF-Einsatzkräften geräumt. Auf Gehwegen und Fußgängerbrücken wird kein Auftausalz verwendet.

Ziel unserer Einsätze ist es, den Verkehrsteilnehmern eine möglichst hohe Sicherheit zu garantieren.  Dabei achten wir darauf, die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten.

Notfallplan

Trotz aller vorausschauenden Planungen sowie der entsprechenden vorsorglichen Personal- und Gerätebereitstellung für den Winterdienst kann es in Ausnahmesituationen zu einem nur noch eingeschränkten Winterdienst kommen. Dieser Notfallplan tritt ein, wenn die Schnee- bzw. die zu räumenden Schneemengen ein für Freiburg als normal anzunehmendes Maß überschreiten oder z. B. Blitzeis im gesamten Stadtgebiet auftritt.
Der Notfallplan wird entsprechend über die Medien und unsere Homepage bekannt gegeben.

Bürgerpflicht zum Winterdienst

Auch die Freiburger Bürgerinnen und Bürger sind zum Winterdienst verpflichtet. Nach Freiburger Gehwegreinigungssatzung sind die Eigentümer bzw. Bewohner/innen von Grundstücken zur Räumung der angrenzenden Gehwege zuständig. Falls gestreut werden muss, dürfen nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand, keinesfalls aber Streusalz verwendet werden.
Auf den städtischen Recyclinghöfen wird salzfreier Streusplitt an private Haushalte verkauft. Der Splitt wird lose angeboten und kann in mitgebrachte Eimer abgefüllt werden. 10 Liter Splitt kosten 1.- Euro.

Kontakt Winterdienst

Telefon 0761 76707-620

PDF-Downloads

Gehwegreinigungssatzung

Geografisches Informationssystem (GIS)

Räum- und Streuplan im FreiGis

Wetterinformationen

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