Die ASF ist für Winterdiensteinsätze gerüstet
Auch Anlieger sind zum Winterdienst verpflichtet
Ist über Nacht Schnee gefallen, müssen die Bundes- und Landesstraßen bis 7 Uhr geräumt sein, anschließend die Hauptverkehrsachsen. Etwa ein Drittel des insgesamt 545 km langen Freiburger Straßennetzes werden vorrangig bedient. 17 Räumfahrzeuge, darunter eine Schneefräse, stehen für diese Aufgabe bereit. Zudem ist die ASF mit 5 kleineren Räum- und Streufahrzeugen auf den zentralen Freiburger Radwegen unterwegs. In den Nebenstraßen wird nicht gestreut. Etwa die Hälfte der Winterdienst-Mitarbeiter sind zu Fuß im Einsatz: sie schaufeln im öffentlichen Straßenraum Übergänge und Treppen frei oder machen Straßenkreuzungen, Brücken oder steile Straßen passierbar. Ziel der ASF ist, rechtzeitig zum Einsetzen des Berufsverkehrs die wichtigsten Knotenpunkte geräumt zu haben.
Doch die Menschen bewegen sich nicht nur auf Straßen, und die Verantwortung der ASF hört an der Bordsteinkante auf: für die Sicherheit auf den Gehwegen sind die Grundstückseigentümer und Anlieger zuständig. Sie sind verpflichtet, den Schnee zu räumen und für einen sicheren Fußgängerverkehr zu sorgen. Kommt jemand auf dem Gehweg durch Glatteis zu Schaden, haften die Anlieger.
Tipps der ASF für den Winter
Die folgenden Hinweise richten sich an alle Anwohner/innen, die zum Winterdienst auf Gehwegen verpflichtet sind:
- Schon vor dem ersten Schneefall prüfen, ob die Schneeschippe noch in Ordnung ist und ob das Streumaterial ausreicht.
- Organisation ist alles: So sollte in Mehrfamilienhäusern ein Schneeräumplan aushängen.
- Besser etwas früher aufstehen, denn der Winterdienst erfordert Zeit: werktags muss der Schnee auf dem Gehweg bis 7.00 Uhr, sonntags bis 9 Uhr geräumt sein. Schneit es weiter, müssen die Anwohner wiederholt Schnee schaufeln oder streuen. Die „Anliegerpflicht“ endet erst um 20 Uhr.
- Streusalz darf auf Gehwegen nicht eingesetzt werden. Benutzen Sie umweltfreundliche Streumittel: für Gehwege sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat am besten geeignet. Sie erhalten das Material im Fachhandel, bei Baumärkten oder den Recyclinghöfen der ASF.
- Schnee soll an den Rand des Gehwegs geräumt werden, nicht auf die Straße. Stadtbächle, Straßenrinnen und Gullies sind von Schnee freizuhalten. Damit ist bei Tauwetter der Wasserablauf gesichert.
- Die Winterdienstfahrzeuge der ASF brauchen Vorfahrt: Schneepflüge sind bis zu 3 Meter breit und benötigen die entsprechende Fahrbahnbreite.
- Freigeräumte Gehwege erleichtern auch den Männern von der Müllabfuhr die Arbeit.
Weitere Fragen zum Winterdienst beantwortet Ihnen die ASF unter der Telefonnummer 76707-61.