Für Winterdiensteinsätze in Freiburg und im Umland sind wir gut gerüstet: Mit Groß- und Kleinräumfahrzeugen werden die verkehrswichtigen Bereiche der einzelnen Stadtbezirke im Auftrag der Stadt Freiburg von Eis und Schnee freigehalten. Entsprechend dem Winterdienstplan erfolgt ab 4 Uhr morgens der Einsatz nach folgenden Dringlichkeitsstufen:
I. Hauptverkehrsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien, Bergstraßen.
II. Nebenstraßen mit starkem Durchgangsverkehr, viel genutzte Fahrradwege.
Fußgängerüberwege, Überwege an Ampeln sowie Fuß- und Radwege auf Brücken werden manuell von ASF-Einsatzkräften geräumt.
Nebenstraßen in Wohngebieten werden nicht geräumt oder gestreut.
Ziel unserer Einsätze ist es, den Verkehrsteilnehmern eine möglichst hohe Sicherheit zu garantieren. Dabei achten wir darauf, die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten. Nach einem Beschluss des Freiburger Gemeinderates darf Trockensalz nur bei Straßen der ersten Kategorie in einer Höchstmenge von zehn Gramm pro Quadratmeter eingesetzt werden, Nebenstraßen dürfen nur mit Splitt gestreut werden. Bei überfrierender Nässe setzen wir sogenanntes Feuchtsalz (Sole-Streusalzgemisch) ein. Damit lässt sich schon in geringen Mengen die gewünschte Auftauwirkung erzielen. Reines Streusalz verwenden wir nur bei starken Neuschneefällen und Temperaturen über 0° C.
Aber auch die Freiburger Bürgerinnen und Bürger sind zum Winterdienst verpflichtet. Nach Freiburger Gehwegreinigungssatzung sind die Eigentümer bzw. Bewohner/innen von Grundstücken zur Räumung der angrenzenden Gehwege zuständig. Falls gestreut werden muss, dürfen nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand, keinesfalls aber Streusalz verwendet werden.
Auf den städtischen Recyclinghöfen wird salzfreier Streusplitt an private Haushalte verkauft. Der Splitt wird lose angeboten und kann in mitgebrachte Eimer abgefüllt werden. 10 Liter Splitt kosten 1.- Euro.