Abbildung Logo der ASF und Abfallentsorgung mit Fahrzeug
Speiseresteentsorgung und -verwertung

Aktuelle gesetzliche Änderungen verlangen die getrennte Erfassung von Speiseresten und anderen organischen Abfällen, insbesondere von solchen mit tierischen Bestandteilen.
Für Betreiber von gastronomischen Einrichtungen wie Gaststätten, Hotels, Kantinen, Großküchen oder Imbiss-Ständen sowie für Verkaufseinrichtungen mit Speiseresten oder leicht verderblichen Lebensmitteln bietet die ASF GmbH ein umfangreiches Entsorgungskonzept an. Für Ihre Küchen- und Kantinenabfälle stellen wir Ihnen rollbare, besonders gekennzeichnete Behälter in den Größen 120 oder 240 Liter zur Verfügung. Die Behälter werden in dem von Ihnen gewünschten Turnus (wöchentlich, 14-täglich) abgeholt. Bei der Abholung werden sie gegen gereinigte und desinfizierte Behälter ausgetauscht.
Die Speisereste werden in einer eigenen Behandlungsanlage nach den Vorgaben der EU VO 1774 zerkleinert und hygienisiert. Hierbei wird ein definiertes Gärsubstrat als Einsatzstoff für Biogasanlagen produziert.
Die Anlage ist als Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 3 unter der Genehmigungsnummer DE 08 311 000 503 sowie als Anlage zur Pasteurisierung von Material der Kategorie 3 gemäß TierNebV unter der Genehmigungsnummer DE 08 311 005 36 zugelassen.

Als Zusatzleistungen bieten wir Ihnen die Entsorgung Ihrer Altfette sowie Behälter für die sortenreine oder gemischte Glassammlung sowie für Papier und gemischte Wertstoffe an.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und vereinbart auch gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.

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MONTAG 20.05.2013
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